Das Programm der Kulturrouten des Europarats basiert auf vier Säulen:
|
Der Europarat legt die Richtlinien fest, die durch das Programm umzusetzen sind. Mit seiner Gründung im Jahr 1949 ist der Europarat heute die älteste internationale Organisation in Europa. Er umfasst den gesamten Kontinent. Seine 47 Mitgliedsstaaten sind mit der Absicht zusammengekommen, „die Ideale und Grundsätze, die ihr gemeinsames Erbe sind, zu schützen und zu fördern und um ihren wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt zu begünstigen“ (Satzung des Europarats, 1949).
|
|
Das Erweiterte Teilabkommen (Enlarged Partial Agreement - EPA) über die Kulturrouten wurde im Jahr 2010 ins Leben gerufen. Es folgt den Politikrichtlinien des Europarats, entscheidet über die Programmstrategie und vergibt die Zertifizierung „Kulturroute des Europarats“. Eine Beteiligung steht sowohl Mitgliedsstaaten als auch Nicht-Mitgliedsstaaten des Europarats offen, die eine politische Unterstützung nationaler, regionaler und lokaler Initiativen zur Förderung von Kultur und Tourismus anstreben. Im März 2019 hat das EPA 32 Mitgliedsstaaten.
|
|
Über das „Joint Programme“ des Europarats und der Europäischen Kommission werden zweijährige Kooperationen mit der EU auf der Grundlage geteilter kultureller, wirtschaftlicher, sozialer und ökologischer Entwicklungsziele in Europa eingegangen. Ein Aktionsprogramm auf Basis der Kulturrouten unterstützt die europäische Kulturtourismusstrategie.
|
|
Das Europäische Institut für Kulturrouten (European Institute of Cultural Routes – EICR) mit Sitz in der Abtei Neumünster in Luxemburg wurde im Jahr 1998 durch eine Vereinbarung des Europarats mit der Regierung des Großherzogtums Luxemburg als Fachstelle gegründet. Das Institut berät und evaluiert bereits zertifizierte Kulturrouten, unterstützt neue Projekte auf dem Weg zur Zertifizierung, organisiert Schulungen und Netzwerkaktivitäten für Routenmanager und koordiniert ein Universitätsnetzwerk. |